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DIE SATZUNG DER DEUTSCHEN AFRIKA STIFTUNG E.V. BERLIN

(Stand: 23.November 2010)   

 

 

 

§ 1 Name und Sitz 
 

Der Verein führt den Namen "Deutsche Afrika Stiftung e.V." Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister eingetragen.

 

§ 2 Zweck des Vereins   

 

1. Zweck des Vereins ist, die Beziehungen zwischen den Völkern Afrikas und Deutschland im Sinne einer friedlichen Zusammenarbeit zu festigen und zu fördern. Durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. die Durchführung von Seminaren, die Verleihung des Deutschen Afrika-Preises, die Herausgabe von Publikationen und die Betreuung ausländischer Besucher, soll das Verständnis der geistigen, politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und religiösen Probleme zwischen Afrikanern und Deutschen vertieft und die Völkerverständigung gefördert werden. 

 

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßgen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

3. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe der Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.