Sierra Leones Parlament verabschiedet umstrittene Verfassungsänderungen
Am Montag verabschiedete das Parlament von Sierra Leone den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung (Constitution of Sierra Leone (Amendment) Bill, 2025). Die Abstimmung wurde jedoch von einem Streit über die erforderliche Mehrheit für die Verabschiedung einzelner Bestimmungen des Gesetzentwurfs überschattet. Die Oppositionspartei All People’s Congress (APC) verließ die Sitzung, nachdem Parlamentspräsident Segepoh Solomon Thomas entschieden hatte, dass über einzelne Klauseln des Entwurfs während der Ausschussphase mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden könne. Die verbliebenen Abgeordneten setzten die Beratungen anschließend fort und verabschiedeten den Gesetzentwurf. Die APC erkennt die Verabschiedung nicht an.
Die Verfassungsänderungen sehen unter anderem Änderungen des Wahlrechts für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vor. Bei Präsidentschaftswahlen soll eine Kandidatin oder ein Kandidat künftig bereits im ersten Wahlgang mit einer einfachen Mehrheit der landesweit gültigen Stimmen statt wie bisher mit mindestens 55 % gewählt werden, sofern zugleich mindestens 20 % der gültigen Stimmen in mindestens zwei Dritteln der Distrikte erreicht werden. Für die Parlamentswahl soll das bereits 2023 angewandte Verhältniswahlsystem dauerhaft verfassungsrechtlich verankert werden und das Mehrheitswahlsystem ablösen. Für Wahlen auf nationaler und lokaler Ebene sollen Parteien zudem verpflichtet werden, mindestens 30 % Frauen aufzustellen.
Über die einzelnen Klauseln des Gesetzentwurfs wurde zunächst in der Ausschussphase, in der in Sierra Leone das gesamte Parlament als Ausschuss (Committee of the Whole House) tagt, einzeln abgestimmt. Bei der ersten Abstimmung über die Einrichtung eines Komitees zur Auswahl der Mitglieder der nationalen Wahlkommission kam es zum Streit über die erforderliche Mehrheit. Während Parlamentspräsident Thomas zufolge für die Abstimmung eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten ausreiche, da Sektion 108 der Verfassung die Zweidrittelmehrheit erst für die zweite und dritte Lesung eines Verfassungsänderungsgesetzes vorsehe, argumentierte die APC, die Zweidrittelmehrheit sei bereits für die Abstimmungen über einzelne, verfassungsändernde Klauseln erforderlich. Die Regierungspartei Sierra Leone People’s Party (SLPP) verfügt mit 81 von 149 Sitzen allein nicht über die für eine Zweidrittelmehrheit erforderlichen 100 Stimmen. Nachdem Thomas trotz mehrfacher Proteste der Opposition die einfache Mehrheit als Abstimmungsverfahren festgelegt hatte, verließen 49 APC-Abgeordnete die Sitzung; zwei APC-Abgeordnete blieben im Saal.
Bereits am Tag vor der Abstimmung hatte Präsident Julius Maada Bio, der das Land seit 2018 regiert, die Abgeordneten aufgerufen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und sich nicht gegen Verfassungsänderungen zu stellen. Die APC betonte daraufhin, nicht grundsätzlich gegen Verfassungsreformen zu sein, aber einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfs abzulehnen, darunter die dauerhafte Einführung des Verhältniswahlsystems. Die neuen Wahlregeln sollen erstmals bei den für 2028 geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen gelten. Parlamentspräsident Thomas kündigte nach der Abstimmung an, die Frage der erforderlichen Mehrheit dem Supreme Court vorzulegen. Auch die APC forderte eine gerichtliche Klärung der Mehrheitsanforderungen.
Kenias Hohes Gericht fällt Grundsatzentscheidung zu Länge der Wahlzyklen
In Kenia urteilte das Hohe Gericht (High Court) in Malindi am vergangenen Freitag, die nächsten allgemeinen Wahlen hätten laut Verfassung bereits am Dienstag dieser Woche stattfinden sollen. Das Urteil widerspricht damit dem Zeitplan der nationalen Wahlkommission (Independent Electoral and Boundaries Commission, IEBC), die den nächsten Wahltermin für den 10. August 2027 vorgesehen hat. Die zuständige Richterin Justice Mugure Thande gab an, die Verfassung würde keine fünfjährige Amtszeit des Präsidenten garantieren. Allerdings setzte sie die Wirkung des Urteils bis nach den nächsten Wahlen aus, insbesondere da die Durchführung einer sofortigen Wahl praktisch unmöglich sei und das Land in politisches Chaos stürzen würde.
Das von vielen Beobachterinnen und Beobachtern als bahnbrechend bezeichnete Urteil basiert auf Artikel 136(2)(a) der kenianischen Verfassung. Dieser legt fest, dass die allgemeinen Wahlen am zweiten Dienstag im August des fünften Jahres nach der letzten Wahl stattfinden müssen. Zudem regelt Artikel 259(5)(c) die Berechnung der Legislaturperioden. Demnach gilt jeglicher in der Verfassung genannte Fünfjahreszeitraum als am Beginn des fünften Jahrestages des Datums des Ereignisses endend. Daraus ergebe sich, so das Urteil, dass das fünfte Jahr nach den Wahlen vom 9. August 2022 am 9. August dieses Jahres begann, weshalb die Wahlen am Dienstag hätten abgehalten werden müssen. Laut Richterin Thande basiert das von der IEBC anvisierte Wahldatum im August 2027 damit auf einer Fehlauslegung der Verfassung. Mit der sofortigen Aussetzung des Urteils gab Thande der IEBC, die Hauptbeklagte in dem Prozess war, jedoch Zeit, die fehlerhafte Auslegung der Verfassung zu korrigieren.
Nach dem Urteil forderte die Oppositionspartei Forum for the Restoration of Democracy–Asili (FORD-Asili), die Wahlen innerhalb der nächsten 90 Tage auszurichten. Der Generalsekretär der Partei, Njeru Kathangu, sagte, die Amtszeit von Präsident Ruto sei am 11. August abgelaufen, und forderte die Behörden auf, vorgezogene Wahlen abzuhalten. Auch die Safina-Partei, die sich an der Klage beteiligt hatte, sprach sich für eine Ausrichtung der Wahlen innerhalb der nächsten zwei Monate aus. Sie nannte das Urteil einen Gewinn für die Verfassung und bezeichnete den amtierenden Präsidenten William Ruto anschließend als Interimspräsident. Prominente Oppositionsfiguren wie der ehemalige Vizepräsident Rigathi Gachagua oder Nairobis Senator Edwin Sifuna äußerten sich hingegen nicht zur Debatte.
Kritikerinnen und Kritiker des Urteils bezogen sich derweil unter anderem auf Artikel 177(4) der Verfassung, der Mitgliedern der Regionalparlamente eine fünfjährige Amtszeit zugesteht. Die nationalen Wahlen um ein Jahr vorzuziehen, stünde deshalb mit anderen Verfassungsregelungen im Konflikt. Gesundheitsminister Aden Duale warf dem Gericht zudem vor, das Urteil basiere auf einer künstlich herbeigeführten Differenzierung zwischen „fünf Jahren“ und dem „fünften Jahr“, die den gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertretern fast ein Jahr ihrer Amtszeit nehmen würde.
Die dem jetzigen Urteil zugrunde liegende Klage hatten die Rechtswissenschaftler Dr. Owiso Owiso, Khelef Khalifa und Ashioya Biko im Oktober letzten Jahres eingereicht, um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Als Beispiele dafür, dass die Verfassung dem Präsidenten kein fünfjähriges Mandat garantiere, führten die Kläger die Wahlen von 2013 und 2017 an. So wurde der ehemalige Präsident Uhuru Kenyatta am 9.4.2013 vereidigt. Die darauffolgenden Wahlen fanden am 8.8.2017 statt, weniger als viereinhalb Jahre später. Die Kläger hatten entsprechend argumentiert, eine Wahl im Jahr 2027 werde die Amtszeit von Präsident Ruto unrechtmäßig um ein Jahr verlängern.
Durch die Aussetzung des Urteils bleibt der bisherige Wahltermin am 10. August 2027 bestehen. Verschiedene Seiten wie etwa die Staatsanwaltschaft oder die IEBC haben nun nach Verkündung des Urteils 14 Tage Zeit, um Berufung einzulegen und für künftige Wahlen Rechtssicherheit durch ein endgültiges Urteil des Verfassungsgerichts (Supreme Court) zu erlangen. Offiziell äußerte sich die IEBC hierzu bisher jedoch nicht, sondern veröffentlichte lediglich am Montag einen Ein-Jahres-Countdown samt dem offiziellen Wahlfahrplan mit allen wichtigen Fristen.
Und sonst?
Am Sonntag endete in der Demokratischen Republik Kongo die zweite Ausgabe des To Skater Festival. Unter dem Motto „Die Renaissance des kongolesischen Skateboardings“ kamen in Kinshasa über drei Tage mehr als 500 junge Menschen zusammen, um sich gemeinsam für den Sport und gegen Vorurteile über die urbane Kulturszene einzusetzen. Dabei stand das Skateboard nicht nur als Sportgerät, sondern auch als Mittel zur Bildung, sozialen Inklusion und zum künstlerischem Ausdruck im Zentrum der Veranstaltung. In diesem Jahr nahmen neben dem Gastgeberland DR Kongo auch Delegationen aus Belgien, Frankreich, England und Brasilien an dem Festival teil. Zusätzlich zu sportlichen Aktivitäten wie Skateboarding, BMX-Fahren und Breakdance standen auch diverse kulturelle Angebote wie Straßenkunst, Graffiti, Musik und Mode auf dem Programm. In mehreren Panel-Diskussionen wurden zudem die Sichtbarkeit von Frauen in urbaner Kunst und Sport, die Entwicklung der kongolesischen Straßenkunstszene, sowie Vergleiche mit der Skateboardkultur in Europa thematisiert. Bisher gilt Skateboarding in der DR Kongo noch nicht als etablierter Sport. Das Festival soll insbesondere junge Menschen für den Sport begeistern und dazu beitragen, ihn so in der sportlichen und kulturellen Landschaft des Landes zu verankern.