Pressespiegel KW 5/2026: Die Geister der Vergangenheit
Pressespiegel 23.1.2026 bis 30.1.2026

US-Kongress stimmt verkürzter Verlängerung des AGOA-Abkommens zu

Am Montag beschloss der US-Kongress, den Ende September ausgelaufenen African Growth and Opportunity Act (AGOA) um ein Jahr zu verlängern. Das Abkommen, das im Jahr 2000 unterzeichnet wurde, gilt als eines der wichtigsten Instrumente der US-Handelspolitik gegenüber Afrika. Es ermöglicht Ländern südlich der Sahara einen zollfreien Zugang zum US-Markt für mehr als 1.800 Produkte, zusätzlich zu den 3.000 zollfreien Waren aus dem Allgemeinen Präferenzsystem für Entwicklungsländer (Generalized System of Preferences, GSP). Mit der einjährigen Verlängerung weicht das Repräsentantenhaus von seinem ursprünglichen Kurs ab. Zuvor hatte es mit breiter Mehrheit eine dreijährige Verlängerung bis 2028 unterstützt, basierend auf dem als eigenständigen Gesetzesentwurf eingebrachten AGOA Extension Act (H.R. 6500).

Die nun beschlossene Lösung ist hingegen Teil einer umfassenderen Haushaltsgesetzgebung, macht den AGOA Extension Act hinfällig und entspricht den Forderungen der Administration von US-Präsident Donald Trump, die stärkere Mitspracherechte bei der Ausgestaltung von AGOA verlangte und auf eine Verkürzung der Laufzeit drängte. Laut dem US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer soll die einjährige Verlängerung genutzt werden, um AGOA zu modernisieren und stärker auf den bilateralen Handel auszurichten. Für das endgültige Inkrafttreten der Verlängerung steht derweil noch die Abstimmung im US-Senat aus. Diese soll im Zuge der Beratungen über die Haushaltsfinanzierung stattfinden, musste jedoch aufgrund schlechter Wetterbedingungen und der Proteste in Minneapolis verschoben werden. Einmal verabschiedet, gilt die Verlängerung rückwirkend zum 1. Oktober 2025, dem Zeitpunkt des Auslaufens des Programms.

Seit seiner Einführung soll AGOA Schätzungen zufolge über 300.000 Arbeitsplätze direkt und weitere 1,3 Millionen indirekt in Afrika sowie mehr als 100.000 Arbeitsplätze in den USA geschaffen und maßgeblich zur Förderung von Investitionen auf dem afrikanischen Kontinent beigetragen haben. Im Jahr 2023 beliefen sich die US-Importe im Rahmen von AGOA auf rund 9,7 Milliarden US-Dollar. Die verkürzte Verlängerung hat derweil gemischte Reaktionen ausgelöst. Vor dem Hintergrund der von der US-Regierung verfolgten “America First”-Strategie und der damit einhergehenden Abkehr von multilateralen hin zu bilateralen und sektoralen Abkommen sehen einige einen Gewinn darin, dass AGOA überhaupt verlängert wurde. Allerdings hatte die Unsicherheit, die vor dem Auslaufen angesichts der stockenden Verlängerung entstand, bereits spürbare Folgen: In mehreren afrikanischen Ländern sollen insbesondere im Textil- und exportorientierten Industriesektor Tausende Arbeitsplätze verloren gegangen sein. Kritiker befürchten entsprechend, dass die einjährige Verlängerung nicht ausreichen wird, um Investitionen zu stabilisieren oder verlorene Arbeitsplätze zurückzugewinnen. Der New Yorker Kongressabgeordnete Gregory Meeks warnte zudem, die Entscheidung schaffe zusätzliche Risiken, die Investitionen verhinderten und afrikanische Staaten dazu bewegen könnten, sich wirtschaftlich stärker China zuzuwenden.

Offen bleibt das Schicksal Südafrikas, eines der zuvor größten Begünstigten von AGOA. 2023 war das Land der zweitgrößte AGOA-Exporteur und zugleich der größte Anbieter nicht erdölbasierter Produkte. Vor dem Hintergrund der steigenden Spannungen zwischen Südafrika und den USA hatte Greer jedoch bereits erklärt, Südafrika könne im Rahmen einer künftigen AGOA-Verlängerung „anders behandelt“ werden (Pressespiegel KW 50/2025). Mit Blick auf künftige Änderungen an AGOA kündigte Greer an, das Abkommen solle mehr Exportchancen für die USA schaffen. Derweil besuchte am Mittwoch eine hochrangige US-Delegation unter Leitung des stellvertretenden Außenministers Christopher Landau die Kommission der Afrikanischen Union und kündigte die Einsetzung der US–AUC Strategic Infrastructure and Investment Working Group (SIWG) an, die Möglichkeiten für amerikanische Investitionen, gemeinsame Infrastrukturprojekte, gegenseitigen Handel und den Aufbau von Lieferketten im Bereich der kritischen Rohstoffe identifizieren soll.

 

Ruanda leitet Schiedsverfahren gegen das Vereinigte Königreich in Den Haag ein

Am Dienstag gab Ruanda bekannt, ein internationales Schiedsverfahren gegen das Vereinigte Königreich vor dem Ständigen Schiedshof in Den Haag eingeleitet zu haben. Kigali wirft der britischen Regierung vor, Verpflichtungen aus dem mittlerweile beendeten bilateralen Asylabkommen, der Migration and Economic Development Partnership, nicht erfüllt zu haben. Konkret fordert Ruanda die Zahlung zweier ausstehender Raten in Höhe von jeweils 50 Millionen Pfund, die im April 2025 und im April dieses Jahres fällig geworden wären. Zusätzlich wirft Kigali der britischen Regierung vor, vertrauliche Vertragsdetails, insbesondere zu der Höhe vereinbarter Zahlungen öffentlich gemacht zu haben und ihren Verpflichtungen zur Umsiedlung schutzbedürftiger Flüchtlinge, die sich bereits in Ruanda befanden, nicht nachgekommen zu sein.

Laut der ruandischen Regierung habe der britische Premierminister Keir Starmer das Abkommen zwar nach seinem Wahlsieg 2024 öffentlich für beendet erklärt, es jedoch nicht formell gekündigt, wodurch die Verpflichtungen weiterhin bestehen würden. Daraufhin habe die britische Regierung im November 2024 die ruandische Regierung ersucht, auf die ausstehenden Zahlungen zu verzichten. Ruanda knüpfte einen Verzicht auf die ausstehenden Zahlungen an neue Verhandlungen. Da diese nie stattgefunden hätten und weitere diplomatische Bemühungen zur Beilegung des Konflikts erfolglos blieben, sei Ruanda nun vor den Ständigen Schiedshof gezogen.

Die Migration and Economic Development Partnership war im April 2022 unter dem damaligen britischen Premierminister Boris Johnson geschlossen worden. Sie sollte irreguläre Migration nach Großbritannien reduzieren, indem Asylsuchende nach Ruanda überstellt würden, wo ihre Asylanträge geprüft werden sollten (Pressespiegel KW 17/2024). Im Gegenzug verpflichtete sich Großbritannien zu umfangreichen Zahlungen sowie zur Umsiedlung schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Ruanda. Das Abkommen war von Anfang an umstritten. Menschenrechtsorganisationen, Oppositionspolitiker und internationale Gremien äußerten Bedenken, Asylsuchende in unsichere Drittländer zu senden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stoppte 2022 einen ersten Abschiebeflug per einstweiliger Anordnung und stellte klar, dass Mitgliedstaaten verpflichtet seien, solchen Maßnahmen zu folgen, wenn ein Risiko irreversibler Menschenrechtsverletzungen bestehe. Im November 2023 bestätigte zudem der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs, dass Ruanda nach internationalem Recht nicht als sicheres Drittland eingestuft werden könne, und erklärte das Abkommen für rechtswidrig (Pressespiegel KW 50/2023).

Nach dem Regierungswechsel erklärte die Labour-Regierung unter Premierminister Starmer im Juli 2024 das Abkommen für beendet und stellte weitere Zahlungen ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte Großbritannien insgesamt bereits 700 Millionen Pfund für das Abkommen ausgegeben, darunter je nach Quellenlage 240 oder 290 Millionen Pfund an direkten Zahlungen an die ruandische Regierung. Dabei wurden letztlich lediglich vier Freiwillige nach Ruanda überstellt.

Das aktuelle Schiedsverfahren wirft Fragen zur rechtlichen Absicherung von Migrationspartnerschaften auch über Regierungswechsel hinaus auf. Hatte die Labour-Regierung die Aufkündigung des von den konservativen Tories geschlossenen Abkommens auch mit dem Argument der hohen Kosten und mangelnder Effizienz begründet, werfen die Tories der Labour-Regierung nun vor, durch die fehlerhafte Beendigung des Abkommens Steuergelder zu verschwenden. In ihrer Antwort auf das eingeleitete Schiedsverfahren soll die britische Regierung derweil das Abkommen schriftlich für beendet erklärt haben, womit es offiziell zum 16. März 2026 auslaufen wird.

 

 

Und sonst?

Am Mittwoch beendete der bekannte US-amerikanische Streamer und YouTuber IShowSpeed seine 28-tägige Afrikareise. Der 21-Jährige, der mit bürgerlichem Namen Darren Watkins Jr. heißt, besuchte auf seiner „Speed Does Africa“-Tour 20 Länder und brachte seinen inzwischen rund 51 Millionen Followern die Vielfalt des afrikanischen Kontinents näher. In insgesamt 118 Stunden Livestream fuhr er durch verschiedene Viertel der jeweiligen Hauptstädte, probierte lokale Gerichte, forderte Sportler zu Wettkämpfen heraus, lernte traditionelle Tänze und traf Berühmtheiten sowie lokale Führungspersönlichkeiten. Sein meistgesehener Livestream der Tour war seine Teilnahme am AFCON-Finale in Marokko, bei dem er überraschend als Maskottchen auftrat. Bewusst oder unbewusst lenkte Speed zudem Aufmerksamkeit auf strukturelle Ungleichheiten und wirtschaftliche Abhängigkeiten. So wurde ihm in Botsuana der Kauf von Rohdiamanten verwehrt, da im ganzen Land nur zwei Akteure zum Kauf berechtigt sind: die staatliche Okavango Diamond Company (ODC) und das britisch-multinationale Unternehmen De Beers. Reaktionen und Kommentare auf die Videos deuten darauf hin, dass diese erfolgreich dazu beigetragen haben, das verzerrte Afrikabild der meist jungen Nutzerinnen und Nutzer auf Speeds Plattformen aufzubrechen und positiv zu verändern.

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