KW 24/2021: Schritte der Annäherung
Pressespiegel 12.6.2021 bis 18.6.2021

Laurent Ggagbo kehrt in die Côte d’Ivoire zurück

Fast zehn Jahre nach seiner Auslieferung kehrte Côte d’Ivoires ehemaliger Präsident Laurent Ggagbo am gestrigen Donnerstag aus Brüssel in sein Heimatland zurück. Der 76-jährige war vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt worden, nachdem er sich im Jahr 2011 nach fast zehn Jahren im Amt als ivorischer Präsident geweigert hatte, den Wahlsieg seines politischen Gegenspielers Alassane Outtara anzuerkennen, und im darauffolgenden mehrmonatigen Bürgerkrieg mehr als 3.000 Menschen ums Leben kamen. Am 15. Januar 2019 hatte der IStGH Ggagbo überraschend mit der Begründung freigesprochen, die Staatsanwaltschaft habe ihre Anklage nicht ausreichend belegen können. Der Freispruch war dieses Jahr in letzter Instanz am 31. März bestätigt und sämtliche Reisebeschränkungen gegen ihn aufgehoben worden. Im April hatte der amtierende Präsident Ouattara daraufhin öffentlich erklärt, dass Gbagbo im Rahmen der nationalen Versöhnung in das westafrikanische Land zurückkehren dürfe. Seit dem Ende des Bürgerkriegs und der Verhaftung Ggagbos vor gut einem Jahrzehnt dauern die gesellschaftlichen Spannungen an, zuletzt kam es im Umfeld der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2020 zu politischen Unruhen. Die Rückkehr Gbagbos wird daher von vielen Seiten als unerlässlich für einen echten Versöhnungsprozess angesehen, gleichzeitig stellt sie das Land auf die Probe, denn die ivorische Bevölkerung ist zwiegespalten: Während Tausende seiner Anhängerinnen und Anhänger sowie seine Partei, die Front Populaire Ivoirien (FPI), am Donnerstag seine Ankunft vor dem Flughafen und auf den Straßen von Abidjan feierten, kam es zu Protesten von Gbagbo-Kritikerinnen und Kritikern vor seiner Residenz. Insbesondere die Opfer der Gewalt von 2011 verlangen weiter Gerechtigkeit für die damaligen Verbrechen. Offen bleibt zunächst auch, ob die noch ausstehende 20-jährige Gefängnisstrafe fallengelassen wird, die in Abwesenheit gegen Ggagbo durch den Obersten Gerichtshof in Abidjan ausgesprochen worden war. Das ivorische Gericht hatte ihn Ende 2019 wegen der Veruntreuung von Geldern der Zentralbank der Westafrikanischen Staaten (BCEAO) während seiner Amtszeit verurteilt. Im Rahmen des Versöhnungsprozesses ist jedoch mit einer Begnadigung Ggagbos zu rechnen, durch die das Urteil zwar nicht aufgehoben, jedoch seine Vollstreckung ausgesetzt werden würde. Somit würde er keine Gefängnisstrafe verbüßen müssen, dürfte aber in Zukunft nicht erneut für politische Ämter kandidieren. Gbagbo selbst hat sich bisher noch nicht zu seiner politischen Zukunft geäußert.

 

Kenia und Somalia nehmen diplomatische Beziehungen wieder auf

Am Montag dieser Woche kündigte das kenianische Außenministerium an, die Botschaft seines Landes in der somalischen Hauptstadt Mogadischu so schnell wie möglich wiederzueröffnen. Auch sei der Botschafter der Bundesrepublik Somalia herzlich eingeladen, nach Nairobi zurückzukehren, so die kenianische Regierung. Diese Nachricht folgt auf eine zwei Tage zuvor verfasste Einladung des somalischen Außenministers Abdirizak Mohamed zur Wiederaufnahme der bilateralen diplomatischen Beziehungen. Zu einem Bruch dergleichen kam es Ende letzten Jahres, als der kenianische Präsident Uhuru Kenyatta in Nairobi den Präsidenten der selbsternannten Republik Somaliland empfing, die jedoch von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt wird und die Mogadischu als integralen Bestandteil Somalias betrachtet. Bereits letzten Monat deutete Somalia an, die Beziehungen zu Kenia wieder aufnehmen zu wollen. Auf Grund eines von Kenia veranlassten Flugstopps zwischen den beiden Ländern kurze Zeit später verzögerten sich diese Bemühungen jedoch. Nachdem der Luftraum seit Donnerstag letzter Woche wieder geöffnet ist, stehe der Wiederaufnahme der vollen diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Seiten nun nichts mehr im Weg, ließ das somalische Außenministerium verlauten. Bereits am Mittwoch beschlossen Außenminister Mohamed und seine kenianische Amtskollegin Raychelle Omamo in einem Telefonat, die Wiedereröffnung beider Botschaften schnellstmöglich voranzutreiben und insbesondere Handels- und Sicherheitsbeziehungen sowie den kulturellen Austausch zwischen beiden Ländern zu intensivieren. Die versöhnlichen Töne geben Anlass zur Hoffnung auf eine zunehmende Normalisierung der traditionell angespannten Beziehungen zwischen den beiden Nachbarländern und damit auf mehr Stabilität in einer volatilen Region. Dennoch bleiben wichtige Probleme bestehen, welche die Beziehungen der beiden Länder seit Jahren belasten. So beanspruchen sowohl Somalia als auch Kenia einen potenziell ressourcenreichen Abschnitt des Indischen Ozean für sich. Über den Territorialstreit und den Verlauf der Seegrenze soll der Internationale Gerichtshof (IGH), das wichtigste Rechtsorgan der Vereinten Nationen, entscheiden. Auch die Zukunft der Flüchtlingscamps Dadaab und Kakuma im Norden Kenias, in denen mehrheitlich Somalis leben, stellt eine Herausforderung für die nachbarschaftlichen Beziehungen dar.

 

Und sonst?

Die malawische Umweltaktivistin Gloria Majiga-Kamoto ist für ihren Kampf gegen Plastikmüll mit dem renommierten Goldman Environmental Prize ausgezeichnet worden. In einer virtuellen Preisverleihung nahm die 30-Jährige die Auszeichnung als eine von insgesamt sechs internationalen Gewinnerinnen und Gewinnern am Dienstagabend entgegen. Seit Jahren engagiert sie sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Umweltschäden durch Plastikverschmutzung in einer gesellschaftlichen Basisbewegung in Malawi. Der bisher größte Erfolg ihrer Kampagnenarbeit ist sicherlich, dass der Oberste Gerichtshof von Malawi im Juli 2019 ein Verbot für die Produktion und die Verwendung von dünnem Plastik, einer speziellen Variante von Einwegplastik, erlassen hat. Allerdings war dem finalen Gerichtsurteil ein dreijähriger Rechtsstreit mit den größten Plastikherstellern des Landes vorausgegangen, indem die junge Mutter mehrmals um die Sicherheit ihrer Familie fürchten musste.

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