KW 50/2021: Deutliche Signale
Pressespiegel 10.12.2021 bis 17.12.2021

Der ECOWAS-Gipfel und die Entwicklungen in Mali und Guinea

Am vergangenen Sonntag fand der 60. Gipfel der ECOWAS-Mitgliedsstaaten in Abuja statt. Auf der Tagesordnung standen vorrangig die Themen Impfstoffversorgung, Reiseverbote für afrikanische Länder sowie die politische Situation in Guinea und Mali. In beiden Ländern ist derzeit eine Militärregierung an der Spitze, die die Macht durch einen Staatsstreich an sich genommen hat. Von Guinea forderte die ECOWAS eine Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Ordnung und die Durchführung von Wahlen innerhalb der nächsten 6 Monate. Gleichzeitig begrüßte sie die Freilassung des im September abgesetzten Präsidenten Alpha Condé, der von der Militärregierung zwölf Wochen inhaftiert worden war. Mit Blick auf Mali forderte die ECOWAS die Einhaltung des vereinbarten Fahrplans zur Beendigung der Übergangsregierung und die entsprechende Durchführung von Wahlen bis zum 27. Februar 2022. Ansonsten könnten wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen gegen das gesamte Land verhängt werden. Derzeit sind von der ECOWAS verhängte Sanktionen gegen die Mitglieder der Übergangsregierung in Kraft, sie umfassen unter anderem Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten. Die herrschende Junta unter Führung von Oberst Assimi Goita spricht ihrerseits von einer notwendigen längeren Übergangszeit, um einen nationalen Dialog abzuhalten. Sie kündigte an, bis zum 31. Januar einen genauen Zeitplan für den demokratischen Übergang vorzulegen. Neben der institutionellen Krise stellt auch die Sicherheitslage in Mali eine große Herausforderung dar, jihadistische Gruppen beherrschen insbesondere im Norden des Landes weite Teile. Dabei ist der schrittweise Abzug der französischen Armee, die im Rahmen der seit fast acht Jahren andauernden Operation Barkhane in dem westafrikanischen Land im Einsatz ist, in vollem Gange. So zog sich am Dienstag ein Kontingent der französischen Armee aus Timbuktu zurück, was Beobachterinnen und Beobachter als Wendepunkt für die französische Mission vor Ort bezeichnen.

Gericht ordnet Zumas Rückkehr ins Gefängnis an

Der Oberste Gerichtshof (High Court) in Pretoria urteilte am Mittwoch, dass Südafrikas früherer Präsident Jacob Zuma ins Gefängnis zurückkehren muss. Auch soll die Zeit, welche er außerhalb des Gefängnisses verbrachte, nicht auf die Haftstrafe angerechnet werden. Der 79-jährige Zuma wurde im September dieses Jahres nach knapp 2 Monaten in Haft aus gesundheitlichen Gründen in ein Krankenhaus verlegt, so sollte er den Rest seiner Haftstrafe auf medizinischer Bewährung verbüßen dürfen. Diese Entscheidung wurde nun widerrufen, nachdem die Oppositionspartei Democratic Alliance und die Helen-Suzman-Stiftung die Bewährung angefochten hatten. Das südafrikanische Verfassungsgericht hatte Zuma im Juni wegen Missachtung der Justiz zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, da er sich geweigert hatte, vor einer Untersuchungskommission zu Korruptionsvorwürfen während seiner Amtszeit von 2009 bis 2018 auszusagen. Das Urteil führte in Südafrika zu großen Unruhen. Nach der Urteilsverkündung im Juni organisierten Anhänger Zumas anhaltende Proteste, welche innerhalb einer Woche nach offiziellen Angaben mindestens 337 Menschen das Leben kosteten und Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe zur Folge hatten. Erst der Einsatz von 25.000 Soldaten und Soldatinnen führte zu einer Stabilisierung der Sicherheitslage. Vor diesem Hintergrund gibt es angesichts des jetzigen Gerichtsurteils Befürchtungen erneuter Unruhen, Sicherheitskräfte wurden vorsorglich in Alarmbereitschaft versetzt. Zuma muss sich derweil weiterhin vor Gericht gegen den Vorwurf der Korruption, Geldwäsche und Betrug im Zusammenhang mit dem französischen Rüstungsunternehmen Thales verantworten. Das Verfahren soll im nächsten Jahr fortgesetzt werden, ihm drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 25 Jahre Haft. Zuletzt hatte Südafrika insbesondere angesichts der von südafrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entdeckten Omikron-Variante Schlagzeilen gemacht. Nachdem zahlreiche Länder mit Reisebeschränkungen gegen das Land und seine Nachbarstaaten reagierten hatten (Pressespiegel KW48), wurden diese vor dem Hintergrund der neuesten Erkenntnisse in dieser Woche von einigen Ländern wie Großbritannien wieder aufgehoben.

 

Und sonst?

Am vergangenen Dienstag wurde die kongolesische Rumba in das UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen. Diese Musik- und Tanzgattung, deren Ursprünge vor etwa 500 Jahren im Königreich Kongo zu finden sind, hat zahlreiche Veränderungen erfahren, die sie zu einem der beliebtesten Rhythmen Afrikas machen. Sie entstammt dem Nkumba, einem traditionellen Tanz aus dem Königreich Kongo. Durch den Sklavenhandel nach Amerika exportiert kam er im Laufe der Zeit in Kontakt mit anderen modernen Rhythmen, allen voran der kubanischen Rumba. Die moderne Rumba entstand Mitte des 20. Jahrhunderts durch den Reimport dieser Musik in die Republik Kongo und die Demokratische Republik Kongo, die nun gemeinsam erfolgreich die Aufnahme der Rumba auf die Liste der Weltkulturgüter beantragten. Eine Reihe weiterer afrikanischer Länder konnte sich über die Aufnahme ihrer Traditionen freuen, darunter z.B. die senegalesische Köstlichkeit Ceebu Jen oder die madagassische Erzählkunst Kabary.

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