Pressespiegel KW25/2026: Auf dem Prüfstand
Pressespiegel 12.6.2026 bis 19.6.2026

Senat billigt Gesetzentwurf zu Verfassungsreferenden in der DR Kongo

 

Der Senat der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) hat am Montag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Bedingungen für die Durchführung von Referenden festlegt. Der Text wurde von den 89 anwesenden Senatorinnen und Senatoren einstimmig angenommen. Die Opposition boykottierte die Abstimmung. Die Nationalversammlung, das Unterhaus des Parlaments, hatte den Gesetzentwurf bereits zuvor gebilligt. Dieser schafft erstmals einen rechtlichen Rahmen für die Durchführung von Verfassungsreferenden in der DR Kongo. Der Gesetzentwurf wurde Präsident Félix Tshisekedi am Dienstag zur Unterzeichnung vorgelegt. Gemäß der Verfassung hat er nun 15 Tage Zeit, das Gesetz auszufertigen und in Kraft zu setzen.

Laut dem neuen Gesetzestext unterliegt die Einberufung eines Verfassungsreferendums dem Präsidenten. Die Verfassungsgebende Versammlung, die im Falle eines Referendums mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung beauftragt wäre, soll vom Präsidenten der Nationalversammlung geleitet werden. Ihr sollen Abgeordnete, Senatorinnen und Senatoren, Provinzabgeordnete, Provinzgouverneurinnen und -gouverneure sowie Gemeinderätinnen und -räte angehören.

Während Senatspräsident Jean-Michel Sama Lukondé die Reform als Möglichkeit verteidigt, dem kongolesischen Volk die Ausübung seiner Souveränität durch ein Referendum zu ermöglichen, spricht die Opposition von einem Machtgriff beziehungsweise einem „Verfassungsputsch“. Kritik richtet sich insbesondere gegen Artikel 41 gemäß dessen die alleinige Zuständigkeit zur Feststellung einer „erheblichen Funktionsstörung“ staatlicher Institutionen und zur Einleitung eines Verfassungsänderungsverfahrens beim Präsidenten liegt. Beanstandet wird, dass der Begriff der „erheblichen Funktionsstörung“ nicht näher definiert wird. Zudem befürchten Kritikerinnen und Kritiker, dass die Bestimmung genutzt werden könnte, um die verfassungsrechtlichen Beschränkungen für Verfassungsänderungen während eines Kriegs- oder Belagerungszustands zu umgehen. Da in den Provinzen Nord-Kivu und Ituri seit 2021 der Belagerungszustand gilt, wäre ein entsprechendes Referendum nach geltendem Recht derzeit unzulässig. Die Opposition warnt darüber hinaus, dass eine neue Verfassung die in der seit 2006 geltenden Version festgeschriebenen Amtszeitbeschränkungen für den Präsidenten faktisch aufheben könnte. Mit dem Inkrafttreten einer neuen Verfassung könnten Tshisekedis bisherige zwei Amtszeiten auf null zurückgesetzt werden, was ihm eine erneute Kandidatur im Jahr 2028 ermöglichen würde.

Bereits im Mai hatte sich die zuvor zersplitterte Opposition im Bündnis Coalition Article 64 (C64) zusammengeschlossen, um gegen das Gesetzesvorhaben vorzugehen. In den vergangenen Wochen nahmen die Proteste zu. Am 3. Juni organisierte die C64 einen landesweiten Generalstreik („Ville morte“), bei dem die Bevölkerung in der Hauptstadt Kinshasa dazu aufgerufen war, zu Hause zu bleiben. Am vergangenen Freitag fand vor dem Parlamentsgebäude in Kinshasa ein Sitzstreik gegen das Vorhaben statt. Dabei kam es zunächst zu Auseinandersetzungen zwischen Oppositionellen und regierungsnahen Aktivistinnen und Aktivisten. Die Polizei löste die Kundgebung anschließend unter Einsatz von Tränengas und scharfer Munition auf. Bei den Zusammenstößen wurden mehrere Menschen verletzt, darunter die Oppositionspolitiker Martin Fayulu, Jean-Marc Kabund und Delly Sesanga.

Die aktuelle politische Debatte fällt in eine Phase erheblicher sicherheits- und gesundheitspolitischer Belastungen, darunter der Konflikt mit der M23-Rebellion und der jüngste Ebola-Ausbruch. Juristinnen und Juristen bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs und halten eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht für wahrscheinlich. Dieses könnte einzelne oder sämtliche Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklären. Unterdessen hält die politische Spannung im Land an. Die Opposition hat für den 8. Juli weitere Proteste angekündigt und fordert den Rücktritt Tshisekedis.

 

Auseinandersetzungen um Parteienregister in Nigeria

 

Am Dienstag setzte ein Berufungsgericht in Nigeria die Vollziehung eines Urteils aus, das die Streichung von fünf Oppositionsparteien aus dem Parteienregister angeordnet hatte. Zuvor hatte ein Bundesgericht in der Hauptstadt Abuja die Wahlbehörde des Landes (Independent National Electoral Commission, INEC) am Montag dazu angewiesen, die Parteien aus dem Register zu entfernen. Neben der Streichung des African Democratic Congress (ADC), eine der bedeutendsten Oppositionsparteien des Landes, verfügte das Bundesgericht ebenfalls die Streichung der Action Peoples Party (APP), der Action Alliance (AA), der Accord Party (AP), sowie der Zenith Labour Party (ZLP).

Das Berufungsgericht – die zweithöchste Instanz der nigerianischen Justiz – begründete seine Entscheidung mit einer bereits zuvor ergangenen Anordnung vom 22. Mai. Darin hatte es das Bundesgericht und den Vorsitzenden der Kammer, Richter Peter Lifu, instruiert, das Verfahren bis zur Entscheidung über eine anhängige Beschwerde der Accord Party auszusetzen. Dennoch verkündete Lifu am Montag das Urteil zur Streichung der fünf Parteien aus dem Register. Das Berufungsgericht wertete dies als Missachtung einer Anordnung der höheren Instanz und verwies auf die verfassungsrechtlich festgelegte Hierarchie der Gerichte. Lifus Verhalten bezeichnete das Gericht als richterliche Anmaßung und als eines Richters unwürdig.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage des National Forum of former Legislators. Die Vereinigung ehemaliger Abgeordneter beantragte die Klärung, ob die INEC verfassungsrechtlich verpflichtet sei, politische Parteien aus dem Register zu streichen, wenn diese die verfassungsrechtlichen Bedingungen für eingetragene Parteien nicht erfüllen. Laut nigerianischer Verfassung und einschlägigen Wahlgesetzen müssen Parteien in vorausgegangenen Präsidentschaftswahlen mindestens 25% der Stimmen in einem Bundesstaat oder mindestens ein Mandat in einer Wahl auf nationaler, bundesstaatlicher oder lokaler Ebene erlangen, um im Parteienregister geführt zu werden. Mit der Urteilsaussetzung durch das Berufungsgericht bleiben die fünf Parteien nun vorerst eingetragen und können bis auf Weiteres auch Kandidatinnen und Kandidaten bei Wahlen auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene aufstellen.

Das Gerichtsverfahren hatte besonders im Hinblick auf die am 20. Juni anstehenden Nachwahlen in einer Reihe von Bundesstaaten sowie die für den 16. Januar 2027 geplanten allgemeinen Wahlen für Kritik aus der Opposition gesorgt. Sie warnte unter anderem vor einer ernsten Wahl- und Verfassungskrise. Hinzu kommt die angespannte Lage in den größten Oppositionsparteien des Landes. Der Präsidentschaftskandidat des Nigerian Democratic Congress (NDC), Peter Obi, der bei der letzten Präsidentschaftswahl auf Platz drei landete, hatte erst im Mai dieses Jahres den ADC verlassen und damit dem Vorhaben, einen Einheitskandidaten der Opposition aufzustellen, eine Absage erteilt. Nach erheblichen internen, teils gerichtlichen Streitigkeiten konnte sich Atiku Abubakar, der von 1999 bis 2007 als Vizepräsident amtierte und bei der letzten Präsidentschaftswahl Platz zwei belegte, bei den Vorwahlen erneut als Präsidentschaftskandidat der ADC durchsetzen.

Der amtierende Präsident Bola Ahmed Tinubu konnte sich indes bereits im Mai bei landesweiten, parteiinternen Vorwahlen erneut als Präsidentschaftskandidat des APC durchsetzen. Vor dem Hintergrund der erwarteten Mehrparteienkonstellation sehen Analystinnen und Analysten in der Vielzahl konkurrierender Kandidaturen einen Vorteil für den 74-jährigen Amtsinhaber, der sich auch bei vergleichsweise niedrigen Zustimmungswerten als aussichtsreichster Kandidat positionieren könnte.

 

Und sonst? – WM-Spezial

 

Die Mannschaften von Cabo Verde, Ägypten und der DR Kongo sorgten jeweils mit einem unerwarteten Unentschieden bei ihren WM-Auftakten für Aufsehen. Cabo Verde trennte sich bei seinem ersten WM-Spiel überhaupt gegen Titelanwärter Spanien mit 0:0. Maßgeblich verantwortlich für diesen Erfolg war Torhüter Josimar José Evora Dias, auch bekannt als „Vozinha“. Der 40-Jährige parierte sieben gefährliche Torschüsse der Spanier und verhinderte laut Statistik 2,21 erwartete Tore. Mit rund einer halben Millionen Einwohnerinnen und Einwohner ist Cabo Verde das drittkleinste Land, das sich je für eine WM qualifiziert hat und gilt im Turnier als Außenseiter. Auch Ägypten gelang ein 1:1 Remis gegen Belgien. Emam Ashour brachte seine Mannschaft mit seinem ersten internationalen Treffer zunächst in Führung. Diese hielt jedoch nur bis zur Einwechslung des Belgiers Romelu Lukaku, welcher 23 Sekunden nach seiner Einwechslung ein Eigentor von Verteidiger Mohamed Hany provozierte. Ägypten verpasste damit knapp seinen ersten Sieg bei einem WM-Spiel. Ein weiteres überraschendes Remis gelang der DR Kongo am Mittwoch gegen Portugal. Portugal ging bereits nach sechs Minuten in Führung, doch kurz vor der Pause erzielte die DR Kongo den Ausgleich. Damit schneidet die DR Kongo bereits jetzt besser ab als bei ihrer ersten und bislang einzigen WM-Teilnahme 1974, bei der alle Gruppenspiele verloren wurden. Bereits am Sonntag trennten sich Marokko und Brasilien ebenfalls 1:1. Côte d’Ivoire gewann am Montag 1:0 gegen Ecuador und beendete die Gewinnreihe Ecuadors, das zuvor 19 Spiele ungeschlagen war. Tunesien verlor 1:5 gegen Schweden, woraufhin der Trainer entlassen wurde. Am Dienstag unterlag Senegal Frankreich mit 1:3 und Algerien Argentinien mit 0:3. Am Donnerstag gewann Ghana mit 1:0 gegen Panama, während Südafrika sein zweites Gruppenspiel mit einem 1:1-Unentschieden gegen Tschechien abschloss.

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