KW 41/2021: Schwierige Wahrheitsfindung
Pressespiegel 8.10.2021 bis 15.10.2021

Der Internationale Gerichtshof (IGH) entscheidet im Grenzstreit zwischen Kenia und Somalia zugunsten Somalias

Vergangenen Dienstag verkündete der Internationale Gerichtshof (IGH) sein Urteil im langjährigen Grenzkonflikt zwischen Kenia und Somalia. Seit mehreren Jahren streiten die beiden ostafrikanischen Länder über den Verlauf ihrer Seegrenze. Kenia argumentiert, dass die Grenze parallel zum Breitengrad verlaufen müsse – und man sich darauf auch mit Somalia geeinigt habe, was von Somalia bestritten wird. Somalia fordert, dass die Grenze in Verlängerung der Landgrenze in südöstlicher Richtung verläuft. 2009 hatten sich die beiden Länder zunächst in einer von der UNO unterstützten Absichtserklärung darauf geeinigt, den Grenzstreit durch Verhandlungen beizulegen, was jedoch scheiterte. Nachdem Somalia Kenia 2012 vorwarf, den Konzernen Total und Eni unrechtmäßig Explorationsrechte eingeräumt zu haben, reichte die Regierung Somalias schließlich 2014 eine Klage beim Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen ein. Das Gebiet ist wegen seiner potenziell großen Erdöl- und Erdgasvorkommen und Fischgründe umkämpft, auf die beide Länder Anspruch erheben. Nach der bisherigen Grenzziehung lag das Gebiet innerhalb der kenianischen Seegrenze. Insofern gab es aus Sicht Kenias keinen Grund, die Grenze zu verändern. Nach der Vorstellung der Somalier ist die bisherige Grenzsetzung jedoch nicht rechtens und zum Nachteil Somalias. Die 14 Richterinnen und Richter in Den Haag erklärten in ihrem Urteil schließlich, dass Kenia nicht nachweisen haben können, dass es eine Übereinkunft mit Somalia über die Seegrenze gegeben habe. Sie nahmen die somalische Grenzziehung als Grundlage und passten diese leicht zugunsten von Kenia an. Die neuen Grenzen sehen vor, dass in der 200 Seemeilen-Zone 120.000 Quadratkilometer an Kenia und 93.000 Quadratkilometer an Somalia gehen. Die Forderung der Somalier nach Schadensersatz für Fördergenehmigungen, die seitens Kenias bereits vergeben wurden, wies das Gericht ab.  Bereits im Vorfeld des Urteils hatte die Regierung in Kenia um Uhuru Kenyatta angekündigt, das Urteil unter anderem wegen der Befangenheit des Gerichts nicht anzuerkennen. Die Regierung Somalias um den Präsidenten Mohamed Abdullahi Mohamed begrüßte das Urteil und forderte Kenia auf, die internationale Rechtsstaatlichkeit zu achten. Das Urteil des IGH ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden. Jedoch besitzt das Gericht keine Möglichkeit, seine Urteile auch durchzusetzen. Staaten können sich an den UN-Sicherheitsrat wenden, wenn ein anderes Land ein Urteil nicht befolgt.

 

Vergangenheitsbewältigung – Prozess um Thomas Sankaras Tod

Am 11. Oktober 2021, 34 Jahre nach dem Tod des damaligen Präsidenten Burkina Fasos, Thomas Sankara, und zwölf seiner Mitstreiter, begann ein Gerichtsprozess, der die genauen Umstände des Todes Sankaras ans Licht bringen soll. Sankara, der 1983 durch einen Staatsstreich an die Macht kam, wurde am 15. Oktober 1987 zusammen mit weiteren Militärs bei einem Treffen im Sitz des Revolutionsrates (Conseil National de la Révolution) erschossen. Eine umfassende Aufarbeitung fand nicht statt. Bis heute genießt Sankara vor allem in der jungen Generation Burkina Fasos großes Ansehen als antikolonialer Kämpfer. Der charismatische Panafrikanist steht für einen bescheidenen Lebensstil, die Stärkung lokaler Strukturen und eine marxistisch inspirierte Politik. Er wird daher auch als „Che Guevara Afrikas“ betitelt.  Kritikerinnen und Kritiker verweisen hingegen auf einen Bericht von Amnesty International, in dem Inhaftierungen und Folter von Oppositionellen in der Regierungszeit Sankaras dokumentiert sind. Der Fall Sankara ist auch deshalb so brisant, weil als Strippenzieher hinter der Ermordung sein ehemaliger Weggefährte und späterer präsidialer Nachfolger Blaise Compaoré vermutet wird. Dieser führte nach Sankaras Tod die Regierungsgeschäfte bis zu seinem Rücktritt im Jahr 2014 und lebt seitdem im Exil in der Côte d’Ivoire. Erst unter Interimspräsident Michel Kafando wurde Sankaras Leichnam exhumiert und der Fall neu aufgerollt. Das neue Gerichtsverfahren wird von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft als Erfolg gewertet. Enttäuschung löste hingegen bei vielen die Tatsache aus, dass Blaise Compaoré als Hauptangeklagter selbst nicht vor Gericht erscheinen wird.

 

Und sonst?

Der ugandische Schriftsteller Kakwenza Rukirabashaija, wegen seines Buches „The Greedy Barbarian” im Jahr 2020 mehrmals inhaftiert, wurde von der simbabwischen Schriftstellerin Tsitsi Dangarembga zum „International Writer of Courage” gekürt, eine Auszeichnung für Autorinnen und Autoren, die für ihre Überzeugungen verfolgt werden. Sie ist Teil des PEN Pinter-Preises, der an Nobelpreisträger Harold Pinter erinnert. Rukirabashaijas Roman „The Greedy Barbarian” setzt sich in einem fiktiven Land mit der Korruption auf den höchsten staatlichen Ebenen auseinander. Nach der Veröffentlichung 2020 wurde Rukirabashaija von ugandischen Sicherheitskräften mehrmals verhaftet, verhört und gefoltert. Diese „unmenschliche und erniedrigende” Behandlung beschreibt er in seinem neuesten Werk „Banana Republic: Where Writing is Treasonous”. Der ugandische Autor bedankte sich bei Dangarembga und dem PEN für die Auszeichnung und die damit verbundene Unterstützung. Tsitsi Dangarembga selbst erhält in diesem Jahr den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels.

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