Pressespiegel KW 26/2026: Viele Wege führen zum Sieg
Pressespiegel 19.6.2026 bis 26.6.2026

Oberster Gerichtshof Guineas bestätigt endgültige Ergebnisse der Parlaments- und Kommunalwahlen

 

In Guinea bestätigte der Oberste Gerichtshof am vergangenen Freitag die endgültigen Ergebnisse der Parlaments- und Kommunalwahlen vom 31. Mai, nachdem er die Berufungen mehrerer Parteien gegen die vorläufigen Ergebnisse zurückgewiesen hatte. Die Bewegung Génération pour la Modernité et le Développement (GMD) und ihre verbündeten Parteien, die als Präsidentenlager gelten, kommen demnach auf 127 der 147 Sitze im Parlament und verfügen somit über eine deutliche Zweidrittelmehrheit. Die verbleibenden 20 Sitze entfallen auf verschiedene Oppositionsparteien sowie weitere Parteien, die nicht dem Präsidentenlager angehören. Die Avenir de la Guinée Nouvelle (AGN) gewann unter anderem vier Sitze und wird damit stärkste Oppositionspartei; die Front Démocratique de Guinée (FRONDEG) und der Bloc Libéral konnten sich jeweils einen Sitz sichern. Auch bei den Kommunalwahlen erreichte die GMD in den meisten Gemeinderäten eine absolute oder relative Mehrheit. Nach offiziellen Angaben lag die Wahlbeteiligung bei 53,84 %.

Der AGN-Parteivorsitzende Mory Kaba bezeichnete den Einzug seiner Partei als Erfolg und kündigte eine offensive Oppositionspolitik an. Kritik an der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kam derweil unter anderem von sieben Oppositionsparteien, die die von der Generaldirektion für Wahlen (DGE) veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten angefochten hatten. Sie warfen den Behörden Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung sowie eine vorzeitige Verkündung der Ergebnisse im staatlichen Fernsehen vor Abschluss der Auszählung vor und forderten eine Neuauszählung oder die Annullierung und Wiederholung der Wahl. Der Oberste Gerichtshof wies die Beschwerden jedoch am Freitag aufgrund unzureichender Belege für die geltend gemachten Ansprüche zurück. Auch eine Klage des Bloc Libéral wegen mangelnder Wahlfreiheit und fehlender Transparenz wurde abgewiesen.

Der Wahlsieg des Präsidentenlagers war aus Sicht vieler Beobachterinnen und Beobachter bereits im Vorfeld erwartet worden. Ein Großteil der Opposition hatte nicht an den Parlaments- und Kommunalwahlen teilgenommen. Hintergrund war die Entscheidung der Regierung im März 40 politische Parteien, darunter die drei größten Oppositionsparteien Union des Forces Démocratiques de Guinée (UFDG), Rassemblement du Peuple de Guinée Arc-en-Ciel (RPG) und Union des Forces Républicaines (UFR) aufzulösen. Sie begründete den Schritt damit, dass die Parteien ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen seien. Bereits die Präsidentschaftswahl Ende 2025, bei der Mamadi Doumbouya, der 2021 durch einen Militärputsch an die Macht gekommen war (Pressespiegel KW 36/2021), offiziell zum Präsidenten gewählt wurde, hatte unter ähnlichen Bedingungen stattgefunden und vergleichbare politische Tendenzen aufgezeigt (Pressespiegel KW 2/2026). Seine Regierung sieht sich wegen der Einschränkung politischer Freiheiten, der Repression gegen die Opposition und des Vorgehens gegen Regimekritikerinnen und -kritiker immer wieder Vorwürfen ausgesetzt. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist das Wahlverfahren nun abgeschlossen. Die neu gewählten Abgeordneten sollen innerhalb von 30 Tagen vereidigt werden. Anschließend stehen die Wahl des Parlamentspräsidenten sowie die Bildung des Parlamentspräsidiums an.

 

 

Burkina Faso verabschiedet Gesetz zur Religionsfreiheit

 

Am Samstag verabschiedete das burkinische Parlament, die Assemblée législative du peuple (ALP), einstimmig ein Gesetz zur Religionsfreiheit. Alle 59 anwesenden Abgeordneten stimmten dafür, neun waren abwesend. Es ist das erste nationale Gesetz, das religiöse Praktiken im Land reguliert. In Kraft treten soll es, sobald Präsident Ibrahim Traoré es formell verkündet und im Amtsblatt veröffentlicht.

In sechs Abschnitten und 110 Artikeln regelt das Gesetz die Beziehung zwischen Staat und Religion. Unter anderem werden Gebetsstätten in öffentlichen Einrichtungen verboten und Religionsunterricht auf Konfessionsschulen beschränkt; an staatlichen sowie privaten säkularen Schulen ist er künftig untersagt. Religiöse Gemeinschaften müssen sich einer staatlich anerkannten Dachorganisation unterordnen und unterliegen einem neuen staatlichen Kontrollverfahren. Dieses sieht unter anderem den Nachweis der religiösen Qualifikation von Predigerinnen und Predigern sowie Verantwortlichen von Gebetsstätten vor. Auch die Finanzierung und Finanztransparenz religiöser Organisationen werden strenger geregelt. Das Gesetz soll außerdem Minderjährige und andere schutzbedürftige Personen besser vor Ausbeutung zu religiösen Zwecken schützen. Religiös motivierte Hassreden oder die Zerstörung von Kultstätten können mit Gefängnisstrafen zwischen einem und sieben Jahren oder Geldstrafen von bis zu 10 Millionen CFA-Franc (rund 15.000 Euro) geahndet werden. Offizielles Ziel ist die Stärkung des säkularen Staatsprinzips sowie die Förderung des friedlichen Zusammenlebens zwischen verschiedenen Konfessionen.

Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgte in einem angespannten politischen Umfeld. Während Teile der Bevölkerung das Gesetz begrüßten, kritisierten mehrere muslimische Religionsführer vor allem das Verbot von Gebetsstätten in öffentlichen Einrichtungen. Auch aus dem früheren Unterstützerumfeld der Militärjunta, die 2022 durch einen Putsch an die Macht gekommen war, wurden kritische Stimmen laut. Das Regime um Interimspräsident Ibrahim Traoré reagierte mit Repressionen. Ende März wurden der Aktivist Mahamadi Baguian und der Imam Mahmoud Barro festgenommen. Beide galten zuvor als Unterstützer der Junta. Baguian starb in Haft, Barro ist seit dem 31. März verschwunden. Ende Mai wurde zudem der einflussreiche sunnitische Imam Mohamad Ishaq Kindo nach kritischen Äußerungen festgenommen und gilt seither als verschwunden. In der Hauptstadt Ouagadougou kam es daraufhin zu Protesten, bei denen fast 100 Demonstrierende festgenommen wurden. Das Regime ließ anschließend die größte sunnitische Moschee der Stadt schließen.

Das Gesetz geht auf einen Entwurf aus dem Jahr 2012 zurück und durchlief seither einen langen Konsultationsprozess zwischen Regierung und Religionsgemeinschaften. 2023 wurde es von der Militärregierung erneut überarbeitet. Der Versuch, Religion stärker zu regulieren, steht im Kontext des seit Jahren anhaltenden Konflikts mit dschihadistischen Gruppen. Burkina Faso, dessen 25 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner zu etwa 64 % muslimisch sind, ist seit 2012 von islamistischer Gewalt betroffen, nachdem sich der Konflikt vom benachbarten Mali auf weitere Teile der Sahelregion ausgebreitet hatte. Traoré, der bei seiner Machtübernahme versprach, den Dschihadismus binnen sechs Monaten zu bekämpfen und rasche Wahlen abzuhalten, sieht sich jedoch weiterhin mit Unsicherheit und anhaltender Gewalt konfrontiert. Gleichzeitig steht das Regime wegen autoritärer Tendenzen und Einschränkungen von Freiheitsrechten in der Kritik. Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International verurteilten zuletzt die zunehmende Repression gegen die Zivilgesellschaft.

 

Sondermeldung

 

Am Mittwoch stimmte Simbabwes Senat einer Verfassungsänderung zur Verlängerung der Amtszeit des Präsidentenamts von fünf auf sieben Jahre zu. 75 Senatorinnen und Senatoren stimmten für das Gesetz, vier dagegen. Damit würde der amtierende Präsident Emmerson Mnangagwa (83), dessen zweite und letzte Amtszeit 2028 geendet hätte, bis 2030 im Amt bleiben. Die Reform sieht zudem vor, dass der Präsident künftig nicht mehr direkt vom Volk, sondern vom Parlament gewählt wird. Das Unterhaus des Zweikammerparlaments hatte dem Gesetzentwurf bereits vergangenen Donnerstag mit 216 zu 42 Stimmen zugestimmt; er muss nun noch von Mnangagwa unterzeichnet werden, um in Kraft zu treten. Kritikerinnen und Kritiker werfen der Regierungspartei einen „Verfassungscoup“ vor, während Befürworterinnen und Befürworter die Reform als Schritt zu mehr politischer Stabilität und Rechenschaftspflicht bezeichnen. Polizeikräfte gingen zuletzt hart gegen Proteste gegen das Vorhaben vor. Sämtliche rechtlichen Schritte, um das Änderungsverfahren zu stoppen oder für ungültig erklären zu lassen, scheiterten.

 

 

Und sonst? – WM Spezial

 

Auch diese Woche sorgten mehrere afrikanische Mannschaften bei der Fußball-WM der Männer mit starken Leistungen für Aufsehen. Sechs Tage nach dem 0:0 gegen Titelfavorit Spanien erkämpfte sich Cabo Verde am Montag ein 2:2 gegen den zweimaligen Weltmeister Uruguay. Für das erste WM-Tor der Kapverdier sorgte Kevin Pina mit einem Distanzschuss aus rund 31 Metern in der 21. Minute. Für eine weitere Überraschung sorgte am Dienstag Ghana, an dessen kompakter Defensive die englische Nationalmannschaft verzweifelte. Die Partie endete torlos mit 0:0. Eine knappe 1:2-Niederlage musste hingegen Côte d’Ivoire am Samstag gegen Deutschland hinnehmen. Das jüngste Team des Turniers überzeugte dabei vor allem durch hohes Tempo, schnelles Umschaltspiel und gute Defensivarbeit. Im letzten Gruppenspiel gegen Curaçao am Donnerstag gelang der Mannschaft jedoch ein wichtiger 2:0-Erfolg. Südafrika schrieb derweil Geschichte: Die „Bafana Bafana“ besiegten am Donnerstagmorgen Südkorea mit 1:0 und zogen erstmals in die K.-o.-Phase einer Weltmeisterschaft ein. Ägypten feierte mit einem 3:1 gegen Neuseeland den ersten WM-Sieg seiner Geschichte. Mohamed Salah stellte dabei mit zehn Torschussbeteiligungen einen Turnierbestwert auf. Auch Algerien durfte am Dienstag jubeln. Die Mannschaft von Trainer Vladimir Petković drehte im Duell gegen Jordanien einen Rückstand in einen 2:1-Sieg und besiegelte damit gleichzeitig das WM-Aus des Gegners. Erfolgreich verlief die Woche auch für den zweimaligen Afrika-Cup-Sieger Marokko. Die „Atlas-Löwen“ feierten einen 1:0-Erfolg gegen Schottland sowie einen 4:2-Sieg gegen Haiti. Mit Südafrika, Marokko und Côte d’Ivoire qualifizierten sich in dieser Woche drei afrikanische Mannschaften für das Sechzehntelfinale; Cabo Verde, Ghana, Ägypten und Algerien kämpfen in den kommenden Tagen noch um den Einzug in die K.-o.-Phase. Aus dem Turnier ausgeschieden ist hingegen Tunesien.

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